Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Teilnahmeberechtigt sind
a) Alle natürlichen Personen ab dem Alter von 16 Jahren (the-encounter) oder 18 Jahren (Maxlan).
Alle Teilnehmer müssen sich am Veranstaltungsdatum mit ihrem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können.
b) Teilnehmer die den Teilnahmebetrag bezahlt haben oder wem der Teilnahmebetrag vom Veranstalter erlassen wurde.
c) Teilnehmer und Besucher unter 18 Jahren sind dazu verpflichtet, beim Check-In zu Veranstaltungsbeginn die vom gesetzlichen Vertreter unterschriebene und vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung (Download) vorzulegen. Legt ein Teilnehmer oder Besucher keinen amtlichen Altersnachweis mit Lichtbild vor oder besitzt ein Teilnehmer unter 18 Jahren keine ausgefüllte Einverständniserklärung, wird diesen Teilnehmern und Besuchern der Zutritt zur Veranstaltung verweigert.
§2 Ausgeschlossene Teilnehmer
a) Nicht teilnahmeberechtigt sind: Alle Personen unter 16 Jahren (the-encounter) oder 18 Jahren (Maxlan)
b) Personen, die nicht die geforderte Hardware und das geforderte Zubehör zur Veranstaltung mitbringen können.
c) Alle Teilnehmer, die zwar angemeldet sind, aber den Teilnahmebetrag nicht gezahlt haben.
§3 Inventar und fremdes Eigentum
a) Jegliches Inventar, Gebäude und Anlagen des Veranstaltungssaales, sowie das bewegliche Vermögen und Geräte, sind sorgfältig zu behandeln und nur ihrer Bestimmung entsprechend zu benutzen. Das gleiche gilt für das Inventar des Veranstalters und der Helfer sowie das Eigentum und die Besitztümer der Veranstaltungsteilnehmer.
b) Die Benutzung fremden Eigentums benötigt die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers.
c) Der Veranstalter erlaubt die Benutzung seiner Netzwerkgeräte (Switches) für die Dauer der Veranstaltung. Er übernimmt aber keine Haftung für die Geräte der Veranstaltungsteilnehmer und Helfer.
d) Beschädigungen an fremden Eigentums müssen dem Veranstalter gemeldet werden.
e) Personen, die für Beschädigungen verantwortlich sind, haften in voller Höhe des verursachten Schadens.
f) Ausgeliehenes Material muss nach der Benutzung ohne Aufforderung zurückgegeben werden. Wurde die Rückgabe des ausgeliehenen Materials versäumt, so wird dies als Diebstahl gewertet und zur Anzeige gebracht.
g) Diebstahl wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.
h) Veranstaltungsteilnehmer haben ihr komplettes Inventar, welches sie zur Veranstaltung mitbringen, zu kennzeichnen; und zwar so, dass man es deutlich von dem der anderen unterscheiden kann.
i) Fremde Geräte dürfen nur nach Absprache mit dem Veranstalter mitgebracht werden.
§4 Haftungsausschluss
a) Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr.
b) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für das Eigentum der Teilnehmer.
c) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für persönliche Unfälle und Vermögensverluste sowie für Diebstähle und sonstiges Abhandenkommen von Sachwerten der Veranstaltungsteilnehmer, die sich innerhalb und außerhalb des Veranstaltungsortes, vor, während und nach der Veranstaltung ereignen.
d) Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Datenverluste der Teilnehmer und Dritter.
e) Der Veranstalter haftet nicht für, von Teilnehmern verursachte Schäden.
§5 Pflichten
a) Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat sich an den Platz zu setzen, der ihm vom Veranstalter zugeteilt wurde, oder auf den, den der jeweilige Teilnehmer sich im Vorfeld auf der Internetseite, nach erfolgreich eingegangener verbindlicher Registrierung und Zahlung des Kostenbeitrages, ausgewählt hat. Aus triftigen Gründen kann der Veranstalter den Teilnehmern einen anderen Platz zuweisen.
b) Jeder Veranstaltungsteilnehmer hat Rücksicht auf seinen Tischnachbarn zu nehmen und nur soviel Platz an seinem Tisch einzunehmen, so dass der Tischnachbar nicht eingeengt wird.
c) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört oder belästigt werden.
d) Jeder Teilnehmer hat die Pflicht, dem Veranstalter neben Beschädigungen und Schadensverursachern auch störende oder sabotierende Teilnehmer zu melden.
e) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, den Veranstaltungssaal und alle übrigen Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen. Der Abfall gehört in die vorgesehenen Mülltonnen oder Mülltüten und darf nicht auf den Boden geworfen werden. Flüssiger sowie brennbarer Abfall darf nicht in Müllsäcke oder Mülltonnen entsorgt werden, sondern muss dem Veranstalter übergeben werden. Ist die Mülltonne/tüte in unmittelbarer Umgebung überfüllt, so ist die nächste nicht überfüllte Mülltonne/tüte aufzusuchen.
f) Vor dem Verlassen der Veranstaltung ist der eigene Platz aufzuräumen und gegebenenfalls zu reinigen, egal ob es sich um die eigenen Verunreinigungen handelt oder nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei besonderer Be- und Verschmutzung anfallende Reinigungsgebühren dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen.
§6 Netzwerk
a) Das Kopieren von fremden Dateien über das Netz auf den eigenen Rechner geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden verursacht durch Viren oder ähnlicher Software. Der Veranstalter haftet nicht für eventuelle Datenverluste der Teilnehmer oder Dritter.
b) Die Anfertigung und Verbreitung von Raubkopien und sonstigem illegalem Material ist streng untersagt. Der Veranstalter lehnt jegliche Verantwortung und Haftung hinsichtlich Raubkopien und illegaler Software ab.
c) Der Besitz und die Verbreitung jeglichen kinderpornographischen und/oder Gewalt verherrlichenden und/oder Volks verhetzenden Materials wird unverzüglich zur Anzeige gebracht.
d) Das Sabotieren, Manipulieren, Hacken, Verbreiten von Viren und auch so genannte Denial Of Service(DoS) Attacken auf das Netzwerk oder einzelne Rechner ist nicht erlaubt. Personen die dieser Handlungen überführt werden, müssen mit sofortigem Ausschluss von der Veranstaltung und einer Anzeige rechnen.
§7 Turniere und Siegerehrung
a) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit dem Anmelden an den jeweiligen Turnieren die bekannt gegebenen Regeln einzuhalten. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor bei Verstößen die Teilnahmeberechtigung zu widerrufen.
b) Der genaue Ablauf eines Turniers (Anmeldung, Start des Turniers, Punktvergabe, Ranglistensystem/Ergebnisse, Preisvergabe) wird für jedes verschiedenartige Turnier separat reglementiert.
c) Die Veranstalter verpflichten sich etwaige Turniere geordnet/organisiert abzuwickeln und die Preisvergabe nach eindeutiger objektiver Auswertung der Ergebnisse vorzunehmen.
d) Teilnahme und Preisverleihung erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.
e) Preise und/oder Pokale/Medaillen werden nur im rahmen der Offiziellen Siegerehrung am Sonntagmittag ausgegeben. Eine Nachsendung der Preise oder eine frühere Ausgabe von Preisen und/oder Pokale/Medaillen ist nicht vorgesehen. Bei Nicht-Abholung von Preisen werden diese der Verlosung zugeführt.
§8 Rücktritt
a) Für die Rückerstattung der Teilnahmegebühr gilt folgende Rücktrittsregelung:
- bis 10 Wochen vor der Veranstaltung: volle Rückerstattung des Teilnahmebeitrags
- bis 6 Wochen vor der Veranstaltung: Rückerstattung des Teilnahmebeitrags abzgl. 25%
- bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: Rückerstattung des Teilnahmebeitrags abzgl. 50%
- weniger als 2 Wochen vor der Veranstaltung: keine Rückerstattung möglich.
Um eine Rückerstattung zu erwirken ist eine Abmeldung von der Veranstaltung durch den Teilnehmer sowie die Mitteilung der Kontodaten- (Paypal oder Girokonto) zwecks Rücküberweisung an info@maxlan.de notwendig.
§9 Foto- & Videoaufnahmen im Rahmen der Veranstaltung
a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, während der gesamten Veranstaltungsdauer in den Veranstaltungsräumen Foto- und Videoaufnahmen zu machen und die Aufnahmen zu veröffentlichen.
b) Der Teilnehmer hat das Recht, der Veröffentlichung seiner Fotos jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren steht dieses Widerspruchsrecht auch dem gesetzlichen Vertreter zu.
c) Die Veranstaltungsräume werden während der gesamten Veranstaltungsdauer videoüberwacht. Hierbei gewonnene Aufnahmen werden ausschließlich zur Aufklärung strafrechtlich relevanter Tatsachen genutzt.
d) Überwachungsaufnahmen werden spätestens zwei Wochen nach Veranstaltungsende gelöscht. Von dieser Aufbewahrungsdauer kann für die Dauer abgewichen werden, die für die Aufklärung strafrechtlich relevanter Tatsachen notwendig ist. Im Falle strafrechtlicher Ermittlungen werden die Videoaufnahmen den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt.
§10 Ausschluss
a) Personen, die auf der Veranstaltung negativ auffallen, indem sie sich vorsätzlich oder auch fahrlässig nicht an die in den Allgemeinen Teilnahmebedingungen aufgeführten Paragraphen und Punkte halten, können jederzeit vom Veranstalter von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
b) Mit seiner Registrierung erkennt der Teilnehmer rechtsverbindlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen in allen Punkten ohne Einschränkung an!
$11 the-encounter
a) Das Mitbringen und Trinken branntweinhaltigen alkoholischen Getränken sowie der Handel damit während der Veranstaltung ist streng untersagt.
b) Das Mitbringen und der Gebrauch von Drogen jeglicher Art führen zum Ausschluss von der Veranstaltung und werden zur Anzeige gebracht.
c) Das Rauchen ist in den Veranstaltungsräumen während der Veranstaltung grundsätzlich nicht gestattet.
d) Es ist nur das Spielen von Computerspielen ab Freigabe USK16 erlaubt. Das Spielen von Computerspielen ab USK18 oder älter führt zum Ausschluss der Veranstaltung.